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Lehrgangsbedingungen der LAG Tanz Schleswig-Holstein

Die Lehrgänge der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz sind Veranstaltungen für Multiplikatoren (Tanz- und Gruppenleiter). Nur ausreichende Vorkenntnisse der Teilnehmer bieten Gewähr für eine erfolgreiche Lehrgangsarbeit. Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt 16 Jahre. Einzelne Lehrgänge weichen in Termin, Ort und Preis von diesem Schema ab. Bitte immer die spezielle Ausschreibung beachten!

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An-, Ab- und Ummeldung

An- / Abmeldung
  • Schriftlich (Vordruck oder Internetanmeldung) an:
    Rainer Horst, Möwenweg 4, 25856 Hattstedt. 
  • Für jeden Teilnehmer und für jeden Lehrgang ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen.
  • Abmeldungen, die bis Dienstag vor dem Lehrgang eingehen, können berücksichtigt werden. Bei späterer oder nicht erfolgter Abmeldung muss die volle Lehrgangsgebühr gezahlt werden.
  • Die Zusage erfolgt in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung.
    Ist ein Lehrgang überbelegt, werden schriftliche Absagen verschickt.
Übernachtung: Bei Wochenendlehrgängen besteht die Möglichkeit, in der Jugendherberge in Kiel-Gaarden zu übernachten. Die Zimmerverteilung erfolgt während der Registration (bis 15.30 Uhr in der JH). Bettwäsche wird von der JH gestellt, die Übernachtung ist für Schleswig-Holsteiner in der Lehrgangsgebühr enthalten.
Last minute: Um-, An- und Abmeldungen in der Woche vor dem Lehrgang direkt an den jeweiligen Lehrgangsleiter (Der Name steht in der Teilnahmebestätigung).
   

Lehrgangsort und -zeiten

Registrierung: Bei Tageslehrgängen am Tanzort, bei Wochenendlehrgängen (mit Übernachtung in Kiel) vor dem Lehrgang bis 15.30 Uhr in der Jugendherberge Kiel-Gaarden, Johannesstr. 1 (Tel.: 0431-731488)
Tanzort Getanzt wird: Soweit nicht anders vermerkt, im Jugendtreff Hangstraße, und zwar:
Sonnabend: 16:30 - 18:30 Uhr und 19:30 - 21:30 Uhr
Sonntag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Verpflegung: Vor dem Lehrgang besteht ab 15:30 Uhr die Möglichkeit zum gemeinsamen Kaffeetrinken in der Jugendherberge. Es gibt ein Abendbrot, am Sonntag enden die Lehrgänge mit einem Mittagessen. Die Verpflegung ist im Preis enthalten.
   

Kosten

Kosten Soweit nicht anders vermerkt, beträgt die Lehrgangsgebühr 35, bei Lehrgängen mit Livemusik 45 €. Der Betrag ist bei Lehrgangsbeginn bar einzuzahlen.
Mitglieder der LAG Tanz erhalten bei Vorlage der Mitgliedskarte eine Ermäßigung von 10 €. Gruppenmitgliedskarten sind übertragbar. Es können so viele Personen aus der Gruppe die Ermäßigung in Anspruch nehmen, wie die Gruppe Stimmen hat.
Unterkunft /
Verpflegung
Unterkunft und Verpflegung in der Jugendherberge sind bei Wochenendlehrgängen für Schleswig-Holsteiner in der Teilnehmergebührt enthalten.
Fahrtkosten Fahrtkosten werden teilweise erstattet: Bundesbahn günstigster Tarif (Wochenendticket bzw. 2te Klasse) oder bei der Anreise mit dem Auto 7 ct pro Kilometer (+2 ct für jeden weiteren Mitfahrer). Die LAG behält sich vor, bei knappen Finanzmitteln von dieser Regelung abzuweichen.
Gäste Teilnehmer aus anderen Bundesländern haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und müssen auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten selbst tragen. Die Anmeldung in der Jugendherberge übernehmen wir gern.
   

Anmeldebestätigungen und "Anmeldeschluss"

Anmelde-
bestätigungen
werden in der Regel ca. 2. Wochen vor dem Lehrgang verschickt. Zeichnet es sich ab, dass ein Lehrgang ausfällt oder es wegen Überbelegung zu Absagen kommen wird, melden wir uns früher. 
Anmelde-
schluss
ist der Tag, an dem die LAG entscheidet, ob die Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Ausschlaggebend ist die Zahl der Anmeldungen zu diesem Termin. Anmeldungen sind auch nach dem „Anmeldeschluss" möglich - aber möglicherweise ist die Veranstaltung dann bereits abgesagt!
Ihr tut euch und auch uns also einen großen Gefallen, wenn eure Anmeldung vor dem Anmeldeschluss bei uns eingeht!

Sonstiges

  • Gruppenleiter werden gebeten, die Teilnehmer aus ihren Gruppen über die Lehrgangsmodalitäten und die allgemeinen Bedingungen zu informieren!
  • Ummeldungen bitte nur über die Lehrgangsleitung!
  • Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der LAG Tanz erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Teilnehmer haften für selbst verursachte Schäden.
  • Tonmitschnitte sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Lehrgangsleiters gestattet.
 Videoaufzeichnungen unterliegen der folgenden Regelung:
  • Das Recht Aufzeichnungen zu machen, liegt ausschließlich bei der LAG Tanz, Lehrgangsteilnehmer oder Fremde dürfen grundsätzlich nicht filmen.
  • Es werden auf dem Lehrgang nur Personen gefilmt, die sich in der Anmeldung ausdrücklich mit der Aufzeichnung einverstanden erklärt haben.
  • Die von der LAG gemachten Aufzeichnungen werden nur an die Teilnehmer des betreffenden Lehrganges, an Mitglieder des Arbeitsausschusses und an die jeweiligen Referenten verliehen.

   
   
   
ws-17-11-2010