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Ausbildung zur Tanzleiterin/ zum Tanzleiter

Allgemeines

Seit 1975 führt die LAG Tanz eine Ausbildung zum Tanzleiter/ zur Tanzleiterin für den Bereich des Breitentanzes durch. Diese Ausbildung orientiert sich an den Rahmenrichtlinien des „Deutschen Bundesverbandes Tanz e.V.". Die Ausbildung soll Absolventen befähigen, Tanzgruppen zu leiten und Anregungen für ein tanzpädagogisches Angebot in ihrem Arbeitsfeld zu entwickeln.

Abschluss

Die Ausbildung ist  ist die Stufe I im Gesamtkonzept „Tanzpädagogik" des Deutschen Bundesverbandes Tanz, einer von mehreren Bundesorganisationen entwickelten berufsbegleitenden Fortbildung, die aus 3 aufeinander aufbauenden Blöcken mit jeweils bundesweit anerkannten qualifizierten Abschlüssen besteht.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventen einen bundesweit gültigen Ausweis des Deutschen Bundesverbandes Tanz e.V. mit der Bezeichnung "Tanzleiter/Tanzleiterin für Tanzkultur.

Anerkennung

Die Tanzleiterausbildung ist vom Land Schleswig-Holstein als Berufsqualifizierungsmaßnahme anerkannt.

Die Tanzleiterausbildung der LAG erfüllt die "Mindestkompetenzen und Grundkenntnisse für Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen", die der BEIRAT TANZ der Sektion "Rat für darstellende Kunst und Tanz" des Deutschen Kulturrats 2007 für im Tanz lehrend tätige Personen aufgestellt hat (...mehr über dieses Thema).

Bericht

Hier beschreibt Helge Bösenberg (Ausbildungsgang 2008/2009) seine Erfahrungen: Zum Bericht.

 

 

Weitere Informationen:

 

 ws-08-12-2009