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JuTaF
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Was ist JuTaF?JuTaF bezuschusst Seminare, die Jugendgruppen in Eigenregie durchführen. Es ist das "Jugend-Tanz-Förderprogramm" der LAG Tanz |
Wer kann Zuschüsse beantragen?JuTaF kann von Mitgliedsgruppen der LAG Tanz Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden.
Bedingung ist, dass die Veranstaltungen auch für andere interessierte Tänzerinnen und Tänzer offen und im LAG-Veranstaltungsprogramm bzw. dem Mitteilungsblatt ausgeschrieben ist. Die LAG Tanz beteiligt sich an den Seminarkosten (Dozent, Verpflegung) in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. |
Wie bewirbt man sich?Der Zuschuss muss beantragt werden, das Antrags- und Abrechnungsformulare können hier heruntergeladen werden: |
| Antrag | Word | ||
| Abrechnung | Word | ||
Die Förderbedingungen im Detail
- Gefördert werden nur Mitgliedsgruppen der LAG Tanz Schleswig-Holstein.
- Gefördert werden nur Workshops, deren Teilnehmer nicht älter als 27 Jahre sind.
- Voraussetzung für die Förderung einer Veranstaltungen ist, dass diese im Lehrgangsprogramm oder dem Mitteilungsblatt der LAG Tanz angekündigt und offen für andere Teilnehmer ist.
- Die Förderung muss beantragt werden und von der LAG Tanz bewilligt sein. Das Antragsformular kann von der Webseite www.jugend-tanzt-sh.de heruntergeladen werden.
- Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate vor Beginn der Maßnahme bei der LAG Tanz eingegangen sein.
- Pro Maßnahme beteiligt sich die LAG Tanz an den Gesamtkosten bis zu einem Anteil von 50% in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Die maximalen Förderbeträge sind 150 € für ein Tages- und 250 € für ein Wochenendseminar .
- Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist, dass die Gruppe nach Ablauf der Maßnahme einen Bericht verfasst und zusammen mit der Abrechnung und der Teilnehmerliste an die LAG Tanz sendet. Für Abrechnung und Teilnehmerliste müssen die Vordrucke der LAG Tanz benutzt werden, die von der Webseite www.jugend-tanzt-sh.de heruntergeladen werden können.
- Im Falle eines Vertragsbruches durch die Gruppe trägt diese ggf. anfallende Ausfallkosten.
- Die Abrechnung muss spätestens sechs Wochen nach dem Seminar der Geschäftsstelle der LAG Tanz vorliegen (bei Maßnahmen im November / Dezember bis zum 10.12.). Die Kassenbelege verbleiben bei der Gruppe und sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen (z.B. bei Prüfungen durch den Landesrechnungshof etc.) nachzureichen. Wird der Abrechnungstermin nicht eingehalten, verfällt der Anspruch.

| ws-04-10-2011 |
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11.02.2012
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