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Die LAG Tanz in Zahlen

 

Die LAG Tanz ist Schleswig-Holsteins bedeutendster Tanzverband

Die Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Schleswig-Holstein e.V. ist der Dachverband der Laientanzgruppen in Schleswig-Holstein. Sie wurde 1958 als loser Zusammenschluss von Tanzgruppen gegründet. 1993 erfolgte die Überführung in einen eingetragenen Verein.

Zur Zeit betreut die LAG Tanz etliche hundert Tanzgruppen mit rund zehntausend Tänzerinnen und Tänzer im Lande. Sie ist Schleswig-Holsteins größter und bedeutendster Tanzverband.

Gemeinnützigkeit und Jugendhilfe

  • Die LAG Tanz S-H verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele und ist am 29.10.1993 unter dem Zeichen GL3733 vom Finanzamt Nord in Kiel als gemeinnützig anerkannt worden.

  • Die LAG Tanz S-H ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.

  • Die LAG Tanz S-H wird ehrenamtlich von einem Arbeitsausschuss geleitet, der sich aus 3 Vorstandsmitgliedern und bis zu 7 Beiratsmitgliedern zusammensetzt. Der Arbeitsausschuss wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

  • Die LAG Tanz S-H wird durch das Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

Die LAG Tanz ist Mitglied

Sie arbeitet zusammen mit der LAG Folk Schleswig-Holstein e.V., der LAG Jugendmusik Schleswig-Holstein und dem Landestrachten- und Volkstanzverband im Schleswig-Holsteinischen Heimatbund.

Wer kann Mitglieder in der LAG Tanz werden?

Mitglied in der LAG Tanz Schleswig-Holstein können Gruppen, Verbände und auch Einzelpersonen werden, die ihren (Wohn-)Sitz in Schleswig-Holstein haben. -> Zur Mitgliedschaft
 
 
 
ws-23-10-2009